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Die Gewerkschaften Unia und Syna sowie der Branchenverband Coiffure Suisse freuen sich, dass der Bundesrat den GAV für das Coiffeurgewerbe allgemeinverbindlich erklärt hat. Damit wird der Schutz der Arbeitsbedingungen in der Branche lückenlos fortgesetzt. Der neue GAV tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Der neue GAV betrifft rund 11’000 Angestellte in 4’232 Coiffeursalons in der Branche. Ausserdem sieht er deutliche höhere Mindestlöhne vor und bekämpft Lohndumping und unlauteren Wettbewerb noch effektiver.
Während der Corona Pandemie haben die Coiffeurgeschäfte mit der Umsetzung von Schutzkonzepten und Hygienevorschriften hervorragende Arbeit geleistet. Der Hygiene wurde aber nicht nur während Corona grosse Aufmerksamkeit geschenkt, sondern ist Bestandteil der Ausbildung Coiffeur, Coiffeuse EFZ/EBA und gehört zur täglichen Arbeit des Coiffeurs, der Coiffeuse.
Coiffure Suisse steht Ihnen gerne für Informationen zur Verfügung.
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