Merkblätter und Ratgeber
Hier finden Sie wertvolle Informationen für Ihren Berufsalltag
Sind Sie bereits selbständig oder planen Sie Ihre Selbständigkeit in näherer Zukunft? Hier finden Sie Dokumente und Informationen, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern oder Ihnen wertvolle Informationen für eine Selbständigkeit bieten.
Eröffnen Sie Ihr eigenes Coiffeurgeschäft?
Möchten Sie Ihr eigenes Coiffeurgeschäft eröffnen oder stecken Sie bereits mitten im Prozess zur Selbständigkeit? Wichtig ist, dass Sie sich die notwendige Zeit nehmen und sich im Vorfeld alle Schritte, die zu organisieren sind, genau überlegen und sorgsam planen. Der Weg in die Selbständigkeit ist zeit- und nervenaufwändig. Ebenso gross sind dann später die Vorfreude und Glücksgefühle, wenn der eigene Salon / das eigene Geschäft einmal steht und Sie die Eröffnung feiern.
Einzelfirma
Die Einzelfirma ist die beliebteste Rechtsform in der Schweiz, da die Gründung unkompliziert ist. Eine Einzelfirma eignet sich für Sie, wenn Sie Ihren Betrieb in Eigenregie, mit der finanziellen Verantwortung und vollem Unternehmerrisiko führen möchten. Ein Handelsregistereintrag bei einer Einzelunternehmungen ist ab einem Umsatz von CHF 100'000 nötig.
Vorteile einer Einzelfirma:
- Die Einzelfirma ermöglicht eine unkomplizierte, formlose Tätigkeit
- Eine Person kann Inhaber sein, somit kein Einhalten gesellschaftsrechtlicher Bestimmungen erforderlich
- Für die Einzelfirma ist kein Mindestkapital erforderlich
- Pensionskassenbezug möglich
- Keine steuerliche Doppelbelastung von Einkommen und Vermögen
Nachteile einer Einzelfirma
- Unbeschränkte Haftung des Inhabers mit dem persönlichen Vermögen
- Es können sich keine Partner an einer Einzelfirma beteiligen
- In einigen Kantonen werden keine Kinder- und Ausbildungszulagen bezahlt
- Keine Arbeitslosenunterstützung
- Wird die Einzelfirma im Handelsregister eingetragen, muss der Familienname zwingend ersichtlich sein
GmbH
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, in der sich eine oder mehrere Personen zu einer Gesellschaft zusammenschliessen. Diese wird mit dem obligatorischen Eintrag ins Handelsregister gegründet, wobei die Gesellschafter/innen und somit die Eigentümer/innen des Stammkapitals im Handelsregister namentlich eingetragen werden. Im Handelsregister muss mindestens ein/e Gesellschafter/in und ein/e Geschäftsführer/in eingetragen sein, wobei beide Positionen von derselben Person ausgeübt werden können. Ein/e zeichnungsberechtigte/r Geschäftsführer/in muss ihren oder seinen Wohnsitz in der Schweiz haben.
Vorteile einer GmbH:
- Haftung nur mit dem eingebrachten Stammkapital
- Mehrere Gesellschafter/innen möglich
- Einfache Übertragung der Stammanteile
- Geringes Mindestkapital (CHF 20'000)
- Fantasiename möglich (Zusatz "GmbH" ist obligatorisch)
- Besserer Versicherungsschutz als bei Einzelfirma (Arbeitslosenversicherung, UVG, BVG)
Nachteile einer GmbH:
- Fehlende Anonymität der Gesellschafter/innen
- Einhalten gesellschaftsrechtlicher Bestimmungen
- Besteuerung auf Ebene GmbH und Gesellschaft (Doppelbesteuerung)
- Bei der Gründung einer GmbH können Sie im Gegensatz zur Einzelfirma keine Pensionskassengelder vorbeziehen.
Infrastruktur
Zu einem modernen Salon gehören auch moderne Arbeitsmittel, Tools mit Zugriff rund um die Uhr; egal wo Sie sich gerade befinden. Als Verband ist es uns wichtig, dass Sie mit Partnern zusammenarbeiten, denen Sie vertrauen können. Dementsprechend haben wir uns stark gemacht und sind Partnerschaften eingegangen, von welchen Sie gleich doppelt profitieren. Einerseits vom Know-how und andererseits im Portemonnaie.
Unsere Partner beraten Sie gerne in folgenden Bereichen:
- Klara.ch: Kundendaten, Terminbuchung, Kassensystem und Buchhaltung, alles auf einen Blick
- OBT: Treuhand-, Beratungsdienstleistungen, Steuern, Geschäftsübernahme.
- Eine Beratung bei OBT hilft Ihnen zudem bei der Entscheidung, ob Sie die Buchhaltung selbst oder extern führen lassen.
- Helsana Krankentaggeldversicherung für das Personal, Taggeldversicherung für Betriebsinhaber (Krankheit und Unfall), Unfallversicherung gemäss UVG für das Personal, Freiwillige Unfallversicherung gemäss UVG für Betriebsinhaber und Familienmitglieder,
- Basler Versicherungen AG Betriebshaftpflichtversicherung, Geschäftssachversicherung
Versicherungen für Firmengründer/-innen
Mit einer Firmengründung in der Schweiz sind für Sie als Inhaber/in auch gewissen Risiken ausgesetzt. Inhaber/innen von Einzelfirmen sind verglichen zu Inhaber/innen einer GmbH oder AG noch zusätzlichen Vorsorgerisiken ausgesetzt, die es zu bedenken gibt. Wichtig ist, dass Sie Ihr Geschäft hinsichtlich Schäden, Verlusten oder Schadensansprüchen Dritter sowie Krankheiten und Unfällen versichern. Eine persönliche Beratung durch einen Experten ist sowohl für Neugründer/innen als auch für bestehende Geschäfte empfehlenswert.
Die wichtigsten Versicherungen, welche für Einzelfirmen ohne Personal in der Schweiz Pflicht sind:
- AHV / IV /EO
Die AHV-Pflicht besteht für alle Coiffeurgeschäfte in der Schweiz.
Als Mitglied von Coiffure Suisse profitieren Sie von günstigeren Verwaltungskostenbeiträgen bei der verbandseigenen AHV-Kasse Coiffure & Esthétique. - Betriebs-/Berufshaftpflicht
Die Betriebshaftpflicht schützt Betriebe vor finanziellen Forderungen Dritter.
Das heisst, Betriebe müssen für Schäden, die sie in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gegenüber Drittpersonen verursachen, eine Haftpflichtversicherung abschliessen.
Als Einzelfirma mit Personal oder Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) sind die nachfolgenden Versicherungen Pflicht:
- AHV / IV / EO / ALV
Die AHV-Pflicht besteht für alle Coiffeurgeschäfte in der Schweiz.
Als Mitglied von Coiffure Suisse profitieren Sie von günstigeren Verwaltungskostenbeiträgen bei der verbandseigenen AHV-Kasse Coiffure & Esthétique. - Betriebs-/Berufshaftpflicht
Die Betriebshaftpflicht schützt vor finanziellen Forderungen Dritter. Das heisst, Betriebe müssen für Schäden, die sie in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gegenüber Drittpersonen verursachen, eine Haftpflichtversicherung abschliessen. - Berufsvorsorge-Gesetz BVG
In der Schweiz unterliegen Unternehmen einer BVG Pflicht für ihre Angestellten ab dem 18. Altersjahr (Jahrgang zählt) und einem Jahreslohn von CHF 21'510 (Stand 2022). - Unfallversicherung UVG
Für Mitarbeitende obligatorisch. Arbeitnehmende bis 8 Arbeitsstunden pro Woche sind nur gegen Berufsunfall versichert, ab 8 Arbeitsstunden pro Woche auch gegen Nichtbetriebsunfall. - Krankentaggeld KTG
Krankheitsbedingter Ausfall von Mitarbeitenden: Die KTG-Versicherung übernimmt nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist (maximal 30 Tage gemäss GAV) die Lohnfortzahlung.