Für die Niveaubestätigung von Abschlüssen ist das SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Innovation und Forschung) zuständig. Dort haben Sie die Möglichkeit, ein Gesuch für eine Niveaubestätigung einzureichen. Genauere Informationen zum Vorgehen finden Sie unter der Rubrik «Verfahren beim SBFI».
Das SBFI vergleicht dabei die ausländischen Diplome und Ausweise mit den schweizerischen Berufsabschlüssen, die im Berufsverzeichnis der beruflichen Grundbildung oder der höheren Berufsbildung aufgeführt sind. Wenn eine ausländische Ausbildung die Voraussetzung für eine Anerkennung erfüllt, wird der Berufsabschluss mit einem eidgenössischen Berufsattest, Fähigkeitszeugnis, Fachausweis, Diplom oder mit einem Abschluss einer höheren Fachschule gleichgestellt.
Zur GAV-konformen Entlöhnung eines Mitarbeitenden gehört jedoch auch die korrekte Einstufung. Dabei gilt es zu beachten, ob die/der Mitarbeitende als gelernte/r, ungelernte/r oder angelernte/r Mitarbeitende/r einzustufen ist. Damit ein/e Arbeitgeber/in dies tun kann, ist eine entsprechende Niveaubestätigung vom SBFI von Nutzen und fördert die Chancen- und Lohngleichheit.