Welchen Basislohn muss ich meiner angelernten Arbeitnehmerin (EBA) im 1. Berufsjahr zahlen?
Der Arbeitgeber ist frei, einen Lohn im Rahmen der Ortsüblichkeit für eine solche Tätigkeit zu vereinbaren.
Die vertragsschliessenden Sozialpartner konnten sich für das erste Berufsjahr von Absolventen des EBA nicht auf einen Mindestlohn einigen, weshalb ein solcher nicht festgelegt werden konnte.
Ab wann zählt die Berufserfahrung?
Bei gelernten und angelernten Arbeitnehmerinnen (EFZ und EBA) zählt als Berufserfahrung die Erfahrung auf dem Beruf nach dem Lehrabschluss (also ab dem effektiven Arbeiten als gelernte oder angelernte Coiffeuse). Bei ungelernten Arbeitnehmerinnen zählt die Berufserfahrung ab dem effektiven Arbeiten als Coiffeuse.
Ab wann zählt die Berufserfahrung bei sog. Repetenten und bei Lehrabgängern?
Die Berufserfahrung zählt ab der Aufnahme der beruflichen Tätigkeit, d.h. bei Lehrabschluss oder Lehrabbruch ab dem Tage, an dem auf dem Beruf gearbeitet wird. Im Rahmen eines noch bestehenden Lehrverhältnisses gilt ein Angestellter somit nicht als unterstellt. Bei Lehrabgängern enthält der Lehrvertrag grundsätzlich ein Enddatum. Es kommt aber darauf an, ab wann eine Person ihre berufliche Tätigkeit effektiv ausübt. Nur das kann als Berufserfahrung gewertet werden.
Beispiel: Jemand hat seine Lehre am 20.10.2017 abgeschlossen und geht danach auf Reisen oder macht Militärdienst. Am 01.06.2018 fängt er im Betrieb an zu arbeiten. Die Berufserfahrung zählt ab dem 01.06.2018.
Wie ist die Berufserfahrung bei Personen, welche z.B. das Coiffeurhandwerk im Rahmen einer Schule oder einer Integrationstätigkeit für Jugendliche ausüben, zu beurteilen?
Der GAV spricht nur von Tätigkeiten, welche am Kunden ausgeübt werden. Die Paritätische Kommission hat aber entschieden, dass dies auch als Berufserfahrung gewertet wird, weil eine solche Person das Handwerk trotzdem ausgeübt hat (sei es an Übungspersonen ohne Bezahlung oder an Puppen etc.).
Zählt ein Praktikum auch zur Berufserfahrung?
Sofern das Praktikum Tätigkeiten beinhaltet, welche am Kunden ausgeübt werden, zählt es auch zur Berufserfahrung.
Wieviel Lohn ist einer Arbeitnehmerin zu bezahlen, welche weder gelernt noch angelernt ist (ungelernte Arbeitnehmerin, z.B. technische Assistentin) und seit 13 Monaten Coiffeurdienstleistungen im Salon erbringt?
Für ungelernte Arbeitnehmerinnen gelten seit 1. März 2018 ebenfalls Basislöhne. Im 2. Berufsjahr (wie in diesem Fall) beträgt der Basislohn 3’420.–.