Häufig gestellte Fragen (FAQ)
GAV
Disclaimer: Die Paritätische Kommission Coiffure weist darauf hin, dass unabhängig von der Einhaltung der gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen in jedem Fall die arbeitsrechtlichen Bestimmungen im OR, im Arbeitsgesetz sowie der Arbeitsverordnung zu beachten sind. Die Antworten im zweiten Teil erfolgen daher unverbindlich. Für detailliertere, verbindliche Auskünfte sind die zuständigen Behörden auf kantonaler und eidgenössischer Ebene anzufragen. Die Paritätische Kommission behält sich ausdrücklich vor, die Inhalte dieses Dokuments ohne Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder ganz einzustellen.
Stand 26. Juli 2018
Informationen
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