WICHTIG: In unserem Kollektivvertrag besteht kein Versicherungsschutz für die Folgen der behördlich angeordneten Betriebsschliessungen infolge einer Pandemie.
Betriebshaftpflichtversicherung
Arbeitgeber müssen für Schäden, die Arbeitnehmer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Dienste der Arbeitgeberin gegenüber betriebsfremden Drittpersonen (insbesondere Kunden) verursachen, eine Haftpflichtversicherung abschliessen.
coiffureSUISSE bietet seinen Mitgliedern über den Kollektivvertrag mit der Basler Versicherungen AG einen optimalen Versicherungsschutz. Das umfassende Deckungskonzept ist speziell auf die Bedürfnisse des Coiffeur- und Kosmetikgewerbes zugeschnitten.
Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden beträgt Fr. 5'000'000.– pro Schadenereignis (10-fach Garantie). Der Selbstbehalt beträgt wahlweise Fr. 100.– oder Fr. 500.– bei Sachschäden. Bei Personenschäden kein Selbstbehalt.
Grundlage für die Berechnung der Prämie ist die Personallohnsumme. Die Mindest-Lohnsumme beträgt Fr. 60'000.–, was bei einem Selbstbehalt von Fr. 100.– einer Jahresprämie von Fr. 135.– entspricht.
Ihre Vorteile:
- Schutz vor finanziellen Folgen eines Schadenereignisses
- Attraktive Prämien für jede Unternehmensgrösse
- Umfassender Versicherungsschutz
- Professionelle Schadenerledigung
Auch Mitglieder des Schweizerischen Fachverbands für Kosmetik (SFK) können diese Versicherung bei uns abschliessen. Für Kosmetiksalons gelten spezielle Prämiensätze. Das Risiko «Permanent Make-up» ist nicht versichert.
Verlangen Sie noch heute eine unverbindliche, auf Sie zugeschnittene Offerte.
Coiffure Suisse, Versicherungen
Regina Schläfli
Moserstrasse 52
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3000 Bern 22
Tel. 031 335 17 00
versicherung@coiffuresuisse.ch