FAQ zur neuen beruflichen Ausbildung Coiffeuse/Coiffeure EFZ und EBA
EFZ: Die Note der vorgeschriebenen praktischen Arbeit zählt im Qualifikationsverfahren 40%, die Note in den üK (überbetrieblichen Kursen) wird in die Erfahrungsnote einbezogen und zählt 10%.
EBA: Die Note der vorgeschriebenen praktischen Arbeit zählt im Qualifikationsverfahren 50%, die Note aus den ÜK wird in die Erfahrungsnote einbezogen und zählt 15%.
EFZ: Die Note aus den ÜKs (überbetrieblichen Kurse) fliesst in die Erfahrungsnote, diese zählt im Qualifikationsverfahren 40%. Die Erfahrungsnote wird aus zwei Teilen berechnet, einerseits der Erfahrungsnote aus den Berufsfachschule 75% und andererseits aus den überbetrieblichen Kursen 25%.
EBA: Die Note aus den überbetrieblichen Kursen fliesst in die Erfahrungsnote, diese zählt im Qualifikationsverfahren 30%. Die Erfahrungsnote wird aus zwei Teilen berechnet, einerseits der Erfahrungsnote aus den Berufsfachschule 50% und andererseits aus den überbetrieblichen Kursen 50%.
Alle lernenden Personen haben ausnahmslos alle überbetrieblichen Kurse zu besuchen. Dies geschieht nach kantonaler Regelung beim offiziellen üK-Beauftragten. Wann und wie der üK nachgeholt werden kann, regelt die zuständige üK-Kommission. Auf unserer Homepage www.coiffuresuisse.ch unter der Rubrik «über Coiffure Suisse», Organisation und Sektion können Sie den Sektionspräsidenten oder die Sektionspräsidentin kontaktieren.
Ja. Alle lernenden Personen die ihre Ausbildung als Coiffeuse oder Coiffeur EBA/EFZ vor dem Inkrafttreten der neuen Verordnung (01.01.2024) begonnen haben, schliessen sie nach bisherigem Recht ab, sofern der Abschluss vor dem 31. Dezember 2027 erfolgt.
Die Übergangsbestimmungen sind jeweils in der Bildungsverordnung im 11. Abschnitt Schlussbestimmungen unter dem Art. 25 geregelt.
Coiffure Suisse hat die üK-Leiter/innen für die neuen Aufgaben und Verantwortlichkeiten instruiert. So kann sichergestellt werden, dass in allen Sektionen die üK-Leiter/inne auf dem aktuellen Stand sind und gleichzeitig die Qualität der Ausbildung gewährleistet ist.
Die regionalen üK-Kommissionen (Sektion) regeln und organisieren alle weiteren Punkte und sind für die Durchführung zuständig.
Alle fachlichen Fragen/Themen zum Inhalt, Planung und Organisation der überbetrieblichen Kurse müssen bei der zuständigen üK-Kommission (Sektion) abgeklärt werden.
Die üK-Leiter/innen müssen gemäss dem üK-Ausbildungsprogramm und den Bewertungsraster pro einzelnen üK-Tag die Bewertung durchführen. Auf skills.coiffuresuisse.ch ist das Ausbildungsprogramm, sowie das Bewertungsraster zu finden. Die detaillierte Planung, Organisation und Durchführung regeln die zuständigen üK-Kommissionen (Sektion). Die Bewertung ist ein Prozess, der wächst und verschiedene Phasen durchläuft. Er ist dem Ausbildungsstand angepasst und dient zur Lernförderung.
Das üK-Ausbildungsprogramm steht den üK-Leiter/innen auf skills.coiffuresuisse.ch zur Verfügung. Die zuständige üK-Organisation erfasst die verantwortlichen üK-Leiter/innen.
Im Zuge der Handlungskompetenzorientierung kommt man in vielen Berufen davon ab, schriftliche Prüfungen durchzuführen. Zum einen, weil BK-Prüfungen oftmals reine Wissensprüfugen sind (also auswendig lernen und wiedergeben, danach wieder vergessen) und zum anderen, weil man gemerkt hat, dass es besser ist, das Wissen in praktischen Situationen zu überprüfen und nicht losgelöst davon. So kann man beobachten, ob Wissen auch angewendet werden kann. In vielen Berufen ist es daher nicht nötig, noch eine aufwendige schriftliche Prüfung durchzuführen, die nicht garantiert, dass Wissen tatsächlich in berufliche Situationen transferiert werden kann. Die Erfahrungsnote BK hat an Stärke gewonnen. Die Note soll nicht nur am Ende der Ausbildung erfasst werden, sondern durch regelmässiges Prüfen ständig gefestigt und verknüpft werden.
Bei den Coiffeuren haben wir das genau angeschaut und entschieden, dass z.B. Wissen zu Kopfhaut und Haaren auch in einem Diagnosegespräch (Teil der praktischen Prüfung) abgeholt werden kann. Ebenso bspw. die Beratung bezüglich Farbveränderung der Haare. Die Lernenden müssen im mündlichen Teil der praktischen Prüfung verschiedene Beratungs-, Verkaufs- und Diagnosegespräche führen, darin wird ebenfalls viel fachliches Wissen geprüft. So müssen die Lernenden die Inhalte der Berufsfachschule ebenso repetieren wie für eine schriftliche Prüfung. Jedoch kann so beobachtet werden, ob sie ihr Wissen wirklich anwenden können.
Ja. Das ist ein weiterer Aspekt, welchen man die schulische Erfahrungsnote stärken will. Bis jetzt fliesst die schulische Erfahrungsnote 10% ins Qualifikationsverfahren (QV). Das bedeutet, die Lernenden konnten 2.5 Jahre in der Schule wenig tun und danach kurz vor dem QV repetieren, um kurz danach vieles wieder zu vergessen. Neu zählt die Erfahrungsnote der Berufsfachschule 30% (EBA) 40% (EFZ). Das heisst, die Lernenden müssen kontinuierlich lernen, die Inhalte bauen über die Jahre aufeinander auf. So geschieht ein andauernder Lernprozess über die 2 bzw. 3 Lehrjahre hinweg und ergänzt sich mit der praktischen Ausbildung in üK und Betrieb.
Lernende die in das 2. Lehrjahr der EFZ-Ausbildung einsteigen, haben keine wichtigen Wissensrückstände. Bei der Revision wurde die Durchlässigkeit der beiden Ausbildungen berücksichtig und im Bildungsplan abgestimmt. Englisch beginnt im 2. Ausbildungsjahr EFZ im BK-Unterricht. Gelernt werden praxisbezogen Fachwörter, welche in einfache Sätze ausgeweitet werden.
Für den Besuch der überbetrieblichen Kurse. Mit dem Zugang für die Plattform erhält der Lernende einerseits das üK-Lehrmittel. Anderseits findet der Kompetenznachweis der üK-Kurse über die Plattform statt. Die Noten aus den überbetrieblichen Kursen fliessen in das Qualifikationsverfahren.
Das muss der Ausbildungsbetrieb mit der lernenden Person vereinbaren.
Gemäss Art. 21 Abs. 3 BB trägt der Lehrbetrieb die Kosten, die der lernenden Person aus dem Besuch der überbetrieblichen Kurse und vergleichbarer dritter Lernorte entstehen. Ob der Zugang zur digitalen Plattform unter diesen Artikel fällt, muss der Ausbildungsbetrieb beim zuständigen kantonalen Amt abklären.
Aus organisatorischen Gründen wird die Rechnung auf den Ausbildungsbetrieb ausgestellt, jedoch vereinbart der Ausbildungsbetrieb mit der Lernenden Person im Lehrvertrag, wer welche Kosten übernimmt.
Die OdA Coiffure Suisse empfehlt, dass die Kosten für die Plattform vom Ausbildungsbetrieb übernommen werden. Da die lernende Person die Plattform für den Besuch der überbetrieblichen Kurse braucht. Auf der Plattform ist unter anderem das üK-Lehrmittel integriert und anderseits werden die Kompetenznachweise über die Plattform gemacht.
Nein. Der/die Berufsbildner/in erhält automatisch durch die lernende Person einen Zugang zur Plattform, es entstehen keine zusätzlichen Kosten für den/die Berufsbildner/in.
In der heutigen digitalen Welt, in der Technologie eine immer grössere Rolle spielt, ist es verständlich, dass Zweifel darüber aufkommen.
Digitales Lernen ermöglicht eine individuelle Anpassung an den Lernenden. Jeder kann in seinem eigenen Tempo lernen und sich auf die Bereiche konzentrieren, die für ihn am wichtigsten sind.
Die Plattform skills.coiffuresuisse.ch ermöglicht auf jeden Fall ein aktives Lernen, dies ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal.
Die Plattform skills.coiffuresuisse.ch ermöglicht eine Vielzahl von Medien, darunter Videos, interaktive Simulationen und Animationen. Diese Vielfalt kann das Verständnis und die Aufnahme von Informationen verbessern. Die Lernenden können im Lehrmittel ihre eigenen Notizen, Zusammenfassungen, Bilder und Videos festhalten.
Die Lernenden können sich mit anderen über Arbeitsräume und virtuelle Klassenzimmer austauschen. Dies fördert die Zusammenarbeit und den Wissensaustausch.
Lernmaterialien auf skills.coiffuresuisse.ch sind leicht zugänglich vom Computer und Handy. Sie können von überall aus abgerufen werden, solange eine Internetverbindung besteht.
Skills.coiffuresuisse.ch ist eine interaktive Plattform, die es den drei Lernorten in der beruflichen Ausbildung ermöglicht den Lernenden in seiner Ausbildung zu begleiten und seine Kompetenzentwicklung aktiv zu fördern, ganz im Sinne der Koordination und Kooperation der drei Lernorte.
Insgesamt hängt die Wirksamkeit des digitalen Lernens von der Qualität der Plattformen, der Lehrmethoden und der individuellen Präferenz ab. Eine ausgewogene Kombination aus traditionellem und digitalem Lernen könnte der Schlüssel zum Erfolg sein.