Aktuelle Empfehlung des Zentralvorstandes von Coiffure Suisse

Masken für Sie und Ihre Mitarbeiter bei Bedarf

Der Bundesrat hat per Ende März informiert, dass sämtliche Corona Massnahmen aufgehoben werden.

Somit entfällt die Maskenpflicht in den Coiffeursalons. Als GeschäftsinhaberIn können Sie also frei entscheiden, ob in Ihrem Geschäft bei der Arbeit weiterhin eine Maske getragen werden soll oder nicht.
 
Der Zentralvorstand Coiffure Suisse schlägt den Arbeitgebern aktuell vor das Vorsichtsprinzip, in Einbezug des «gesunden, unternehmerischen Menschenverstandes» anzuwenden, insbesondere wenn es um ihre Angestellten sowie Kunden geht.
Sollte zum Beispiel eine Kundin mit Maske in Ihr Geschäft eintreten, empfiehlt Coiffure Suisse, dass die bedienende Mitarbeiterin freiwillig eine Maske trägt oder die Kundin frägt, ob sie dies tun soll.

Wir überlassen den Entscheid selbstverständlich Ihnen, ob Maske Ja oder Nein. Unsere Empfehlung basiert auf der vor ein paar Wochen durchgeführten Umfrage von Coiffure Suisse. Dabei äusserten noch beinahe 60% der Mitglieder die Meinung, dass es für Angestellte aktuell Sinn macht, eine Maske zu tragen.

Wir wünschen Ihnen erfolgreiche Geschäfte und bleiben Sie gesund.

Besten Dank für die Kenntnisnahme.
Zentralvorstand Coiffure Suisse

Bern, April 2022

 

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