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Stuhlmiete - Falsche Vorstellung eines "idealen Arbeitsverhältnisses" führt zu fatalen Folgen

Wer das Wort "Stuhlmiete" hört, denkt meist an das nette Zusatzeinkommen als Stuhlvermieter oder an die langersehnte Selbstständigkeit als Stuhlmieter. Doch betrachtet das Gesetz die "Stuhlmiete" als gesetzeswidrig. coiffureSUISSE hat im Journal coiffureSUISSE sowie im Shop bereits mehrere Artikel zur Stuhlmiete publiziert.

Dennoch gehen immer wieder Anrufe zum Thema Stuhlmiete  bei coiffureSUISSE ein. coiffureSUISSE betrachtet es als wichtige Aufgabe, nicht nur ihre Mitglieder, sondern alle Coiffeure darüber aufzuklären, weshalb das Gesetz die Stuhlmiete verbietet und ahndet. Mit den folgenden Informationen hofft coiffureSUISSE, an der Stuhlmiete oder Stuhlvermietung interessierte Coiffeure vor den fatalen Folgen einer Stuhlmiete zu bewahren.

Für detaillierte Auskünfte und umfassende Informationen wenden Sie sich an Hermann Langensand, Tel. 031 332 79 42 oder 041 211 01 47.

StuhlmieteKein Chef mehr, der "absahnt", sondern endlich in die eigene Kasse wirtschaften, das ist das Hauptmotiv für den Wunsch nach einer Stuhlmiete. Doch leider ist die herkömmliche Stuhlmiete nicht gesetzeskonform. Lesen Sie hier, warum:

Download PDF Stuhlmiete, 1. Teil








Wenn das Geschäft zu gross wird und eine Partnerschaft ideal wäre, um es auszulasten, dann scheint etlichen Eigentümern die Stuhlvermietung die ideale Gelegenheit, zu einem kleinen Zusatzeinkommen zu kommen. Doch leider ist die Stuhlvermietung nicht gesetzeskonform. Lesen Sie hier, weshalb:

Download PDF Stuhlmiete, 2. Teil

 

 
 
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