Preisanschreibepflicht
Gibt es in Ihrem Coiffeurgeschäft eine aktuelle Preisliste? coiffureSUISSE empfiehlt allen Geschäftsinhaberinnen und -inhabern diesem gesetzlich vorgeschriebenen Punkt die nötige Aufmerksamkeit zu widmen. Das Bundesgesetz über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten verlangt, dass Preise klar deklariert werden. Es besteht eine Preisanschreibepflicht.
Ein Test in der Innerschweiz brachte es an den Tag und in die Medien. Eine Zeitung testete 9 verschiedene Coiffeurgeschäfte. Neun Männer meldeten sich an und liessen die Haare waschen und schneiden. Das ernüchternde Resultat bezüglich der Preisanschreibepflicht: In 8 von 9 Geschäften waren die Preise nicht angeschrieben. Entsprechend negativ waren die Kommentare in den Tageszeitungen. Tatsache ist jedoch: Das Bundesgesetz über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten verlangt, dass die Preise klar deklariert werden.
Preistransparenz
Die Preise müssen im Coiffeurgeschäft so angeschrieben werden, dass sie für die Kundschaft ersichtlich sind, ohne dass diese danach suchen oder fragen muss. Die Preise müssen leicht zugänglich und gut lesbar deklariert werden. Ein Vorteil der Preistransparenz ist sicher, dass die Hemmschwelle, ein Geschäft zu betreten, heruntergesezt wird. Die Kundinnen und Kunden können sich problemlos informieren. coiffureSUISSE Zentralpräsident Kuno Giger weist darauf hin: "Dieses Gesetz gilt für alle 9200 Coiffeurgeschäfte in der Schweiz. Es gilt also auch für Geschäfte die nicht Mitglied von coiffureSUISSE sind."
Preisanschreibpflicht (Deutsch)
Wegleitung bestellen
Weitere Exemplare der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) Neuauflage "Wegleitung für die Praxis" (Bestell-Nr. 704.200 d) können kostenlos über die folgende E-Mail-Adresse verkauf.zivil@bbl.admin.ch bestellt werden.