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Qualifikationsverfahren

Teilprüfung

Bei der Teilprüfung müssen die Lernenden folgende Aufgaben selbständig ausführen: 


Aufgabe 1: Grundtechniken

Hier führen die Lernenden drei Grundtechniken im Bereich Haarschnitt und eine Grundtechnik im Bereich Frisurengestaltung aus. Die Techniken werden ausgelost und am Prüfungstag bekannt gegeben. 


Aufgabe 2: Haar- und Kopfhautpflege

Hier haben die Lernenden die Aufgabe, das Haar und die Kopfhaut des Modells zu pflegen, 35 Dauerwellenwickel zu setzen, eine Einlegefrisur mit Wasserwellwickeln und/oder Clips zu kreieren inklusive Ausfrisieren. 


Aufgabe 3: Haarschnitt an Jugendlichen

Die Lernenden kreieren einen Haarschnitt an einer Jugendlichen bzw. einem Jugendlichen, bei der/dem kein Auslauf/Übergang gefordert wird. Aufsätze für Haarschneidemaschinen sind unzulässig. 


Downloads

Teilprüfung: detaillierte Bestimmungen

Frisurenvorschläge zur Aufgabe 2 / Teilprüfung

Notenblatt Teilprüfung (gültig für 2011) 

Die detaillierten Informationen zur Teilprüfung findest man im AHA-Ordner. Bei Fragen rund um die Teilprüfung hilft die Chefexpertin bzw. der Chefexperte weiter.

 
 
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