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Bundesgesetz zur UID ab 1. Januar 2010 in Kraft

Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) ersetzt die 6-stellige MwST-Nummer

Das Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Jedem Unternehmen in der Schweiz wird eine einheitliche Identifikationsnummer zugeteilt, damit der Datenverkehr, die administrativen Abläufe sowie statistische Auswertungen auf einfache und sichere Art erfolgen können.

Das UID-Register wird vom Bundesamt für Statistik (BFS) geführt. Die Einführung dieser Identifikationsnummer hat direkte Auswirkungen auf das Register der Mehrwertsteuerpflichtigen, da die UID-Nummer die 6-stellige MwST-Nummer ersetzen wird. Ab dem 1. Januar 2011 gilt eine Übergangsfrist von 3 Jahren, in der die Unternehmen wahlweise die alte 6-stellige Nummer oder die neue UID-Nummer benutzen können. Ab dem 1. Januar 2014 dürfen Unternehmen nur noch die neue UID-Nummer verwenden. Dies gilt für den gesamten Geschäftsverkehr. Das Bundesamt für Statistik wir im ersten Semester 2011 alle mehrwertsteuerpflichteigne Personen über die ihnen zugeteilte UID-Nummer informieren. Die Hauptabteilung MwSt wird im selben Zeitraum zudem ein ausführliches Orientierungsschreiben verschicken.

Weitere Informationen unter: www.uid.ch.

Quelle: Bundesamt für Statistik

 
 
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