News zu Haarglättungsmitteln mit Keratin
29.03.2011
Haarglättungsmittel mit hohen Formaldehydgehalten
Das Bundesamt für Gesundheit rät dringend von Gebrauch ab
Auf der Homepage des Bundesamtes für Gesundheit BAG ist nun eine offizielle Information zum Thema Formaldehyd in Haarglättungsmitteln aufgeschaltet. Die vollständige Meldung ist auf der Website vom Bundesamt für Gesundheit zu finden. Darin heisst es: Haarglättungsmittel mit hohen Formaldehydgehalten sind gesundheitsgefährdend und in der Schweiz sowie im EU-Raum verboten.
Link: Bundesamt für Gesundheit
Aufgrund des ernsthaften Gesundheitsrisikos dieser kosmetischen Mittel, sowohl für die Mitarbeitenden in den Coiffeurgeschäften als auch für die Konsumentinnen und Konsumenten, wurden diese Produkte zur intensiven Haarglättung mit hohen Formaldehydgehalten in verschiedenen europäischen Ländern seit Ende Oktober 2010 vom Markt genommen. Wie in der EU darf Formaldehyd in der Schweiz in kosmetischen Mitteln nur als Konservierungsmittel bis zu einer Konzentration von 0,2% eingesetzt werden. Wenn festgestellt wurde oder die Annahme besteht, dass die Abgabe von gesundheitsgefährdenden kosmetischen Mitteln erfolgt ist, müssen die Verantwortlichen die zuständige kantonale Vollzugsbehörde (Kantonschemiker) informieren.
15.02.2011
Gefährliche Haarglättungsprodukte auf Keratinbasis
Auch im Ausland ist die Kontroverse um den Formaldehydgehalt der Haarglättungsprodukte auf Keratinbasis gross. Das französische Gesundheitsministerium hat eine Liste mit Keratinprodukten publiziert, die aufgrund des zu hohen Gehaltes an Formaldehyd (Grenzwert: 0,2%) in den aufgeführten Ländern verboten und mit Ausnahme der USA auch sogleich vom Markt genommen wurden:
Produkte |
Länder |
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Lorena Professional Tratamento Capilar Ouro Gloss |
(im Kantonslabor Basel-Stadt getestet worden) |
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Chocolate Blowdry 4.0 - Amor Professional - CHAI Group USA |
(im Kantonslabor Basel-Stadt getestet worden) |
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Coppola Design Hair Care - Keratin Complex Smoothing Therapy Natural Keratin Smoothing Treatment |
Deutschland, Frankreich, Irland, Kanada, USA, Zypern |
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Coppola Design Hair Care - Keratin Complex Natural Keratin Smoothing Treatment Blonde Hair |
Deutschland, Frankreich, Irland |
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Global Keratin - Hair Taming System with Juvenix - Strawberry |
Frankreich, Irland, Kanada |
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Global Keratin - Hair Taming System with Juvenix - Chocolate |
Irland, Zypern |
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Marcia Teixeira - Brazilian Keratin Treatment |
Irland, Kanada, Zypern |
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Marcia Teixeira - Extrême Defrizzing Treatment - Chocolate |
Frankreich, Kanada |
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Marcia Teixeira - Advanced Brazilian Keratin Treatment |
Kanada |
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Brazilian Blowout Aci Professional Smoothing Solution "Formaldehyde free" |
USA |
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Bhome - Brazilian Hair Treatment at Home - Choco Kératine |
Frankreich |
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Goleshlee Professional - Keratin Hair Therapy |
Frankreich |
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Claudia Pazzini - Fluido 2 - Spazzola Progressiva |
Frankreich |
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Nanokeratin System - Hair Therapy Treatment |
Frankreich |
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SOCAP Professionnel - Lissage Ultime soin lissant à la kératine chocolat sans formaldéhyde |
Frankreich |
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TCQ Plus Phase 2 - Nanohydra Keratin |
Frankreich |
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Keratin Cure - Chocolate Max |
Frankreich |
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Hair Go Straight - Keratin Treatment - Coco Chocolate |
Frankreich |
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Brazilian Keratin Treatment Step 2 grape extracte |
Frankreich |
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Plastica Dos Fios |
Frankreich |
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Brasil Cacau |
Frankreich |
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KeraStraight - KeraStraight Treatment |
Irland |
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Soft-Liss Professional Line Keratin Treatment Step 2 - Morango |
Irland |
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Açai Professional Smoothing Solution |
Irland |
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Thermo Keratin N° 2 - Active Treatment |
Irland |
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Brazilian Keratin Treatment - Seduction |
Irland |
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Bresil Professional C-Sensations |
Zypern |
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KSILK Keratin |
Zypern |
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Pro-Collagen RX Keratin Treatment |
Kanada |
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IStraight Keratin (Advanced Keratin Treatment) |
Kanada |
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Brazilian Thermal Reconstruction |
Kanada |
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Brazilian Keratin Treatment (Mint) - Royal Keratin Professional Line (auch in "Chocolate" und "Strawberry" erhältlich) |
Kanada |
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Veloce |
Kanada |
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Zero Apple, Zero Clear, Zero Mocha |
Kanada |
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Moroccan Hair Treatment |
Kanada |
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Brazilian Gloss Keratin Smoothing Gloss |
USA |
| Keratin Express Brazilian Smoothing Treatment |
USA |
Liste aktualisiert: 25.10.2011
Quelle: Agence française de sécurité sanitaire et des produits de santé AFSSAP, http://www.afssaps.fr/var/afssaps_site/storage/original/application/b2d37ea454a1e850fafa7b7e33a21f81.pdf
Kein Einkauf über das Internet!
Unbedingt abzuraten ist auch vom Kauf über das Internet. Viele der umstrittenen bzw. verbotenen Produkte sind über die offiziellen Lieferanten nicht mehr erhältlich, können aber im Internet im Ausland noch immer bestellt werden. Die Situation ist normalerweise so, dass im Fall von gesundheitlichen Schäden der Lieferant für das Produkt haftet. Dies jedoch nur, wenn das Produkt über einen offiziellen, in der Schweiz zugelassenen Lieferanten bezogen wurde. Kauft der Coiffeur das Produkt selber über das Internet im Ausland, kann er haftbar gemacht werden, wenn eine Mitarbeitende oder eine Kundin wegen des Produktes gesundheitlich zu Schaden kommt.
Gesundheitliche Folgen
Gemäss neuster Studien kann Formaldehyd neben Reizungen der Augen, der Haut und der Atemwege, allergische Reaktionen, Krebs und Leukämie auslösen. Gefährdet sind besonders Salonmitarbeitende, die den Formaldehyddämpfen häufig ausgesetzt sind, d.h. jene, die die Dienstleistung regelmässig ausführen.
Empfehlung
coiffureSUISSE rät, bis neue, für die Gesundheit bedenkenlose Produkte auf den Markt kommen, den Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit zu folgen und auf die Haarglättungsdienstleistung zu verzichten.
Weitere Informationen zum Thema
Verbraucherschutz-Ministerium Baden-Württemberg
Bundesinstitut für Risikobewertung (D)
Schweizerischer Kosmetik- und Waschmittelverband (SKW)
9.2.2011
Keratinprodukte in Schweizer Coiffeurgeschäften
Nicht anwenden!
Haarglättungsbehandlungen auf Keratinbasis sind im Moment in vielen Coiffeurgeschäften der Renner. Doch bei der Anwendung entstehen Formaldehyddämpfe, die ein Gesundheitsrisiko für die Kundinnen und noch mehr für die Coiffeure sind. Die Empfehlung des Bundesamtes für Gesundheit lautet deshalb: Nicht anwenden!
In superglattes, schön glänzendes Haar sind die Kundinnen bereit Geld zu investieren. Haarglättungsbehandlungen sind eine gefragte Dienstleistung. Bei Keratinbehandlungen im Coiffeurgeschäft wird das Produkt Strähne für Strähne mit einem Glätteisen im Haar versiegelt. Bei diesem Vorgang entstehen Formaldehyddämpfe. Die Dämpfe können die Augen, die Haut und die Atemwege reizen, Allergien auslösen und sogar zu Krebs führen. Zahlreiche dieser Keratinprodukte sind bereits auf der offiziellen Liste der EU für Produktewarnung RAPEX aufgeführt, weil sie zu hohe Formaldehydwerte aufweisen. Der erlaubte Grenzwert liegt bei 0,2%.
Arbeitsplatzbelastung ist zu gross
Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat bereits reagiert. Zurzeit ist ein Informationsschreiben zuhanden der Vollzugsbehörden und der interessierten Kreise in Arbeit, das auch auf der Homepage des BAG aufgeschaltet werden soll. Darin wird vor der Anwendung von Keratinprodukten gewarnt. „Unsere Empfehlung lautet: Auf Haarglättungsbehandlungen auf Keratinbasis verzichten!“, erklärt Elisabeth Nellen – Regli, Sektionsleiterin Lebensmittel- und Gebrauchsgegenstände beim BAG auf Anfrage. „Der gesetzlich zugelassene Formaldehydwert wird bei diesen Behandlungen überschritten. Die Arbeitsplatzbelastung ist zu gross. Es besteht ein gesundheitliches Risiko.“
Quelle: coiffureSUISSE SHOP 2/2011, 9.2.2011
15.12.2010
Gesundheitsschutz
Formaldehyd in Keratinprodukten!
In den letzten Monaten haben Haarglättungsbehandlungen auf Keratinbasis an Beliebtheit gewonnen. Weil dabei aber offenbar der krebserregende Stoff Formaldehyd freigesetzt wird, werden die in der Schweiz erhältlichen Produkte jetzt vom Bundesamt für Gesundheit unter die Lupe genommen.
Kundinnen, die sich beim Coiffeur eine Keratinbehandlung machen lassen, schwärmen anschliessend von ihrem glatten, glänzenden Haar, das leichter zu kämmen und zu stylen ist. Doch seit im K-Tipp vom 17. November 2010 ein Artikel mit dem Titel „Keine glatte Sache“ erschienen ist, der vor gesundheitsschädigenden Inhaltstoffen in chemischen Haarglättungsmitteln warnt, sind Kundinnen und Coiffeure verunsichert. Tatsache ist, dass zahlreiche dieser Keratinprodukte bereits auf der offiziellen Liste der EU für Produktewarnung RAPEX aufgeführt sind, weil sie zu hohe Formaldehydwerte aufweisen. Der erlaubte Grenzwert liegt bei 0,2%, viele dieser Produkte enthalten aber ein Mehrfaches davon an Formaldehyd und sind daher eigentlich von Gesetzes wegen verboten. Einzig in Irland und Australien wurden aber Produkte wie z.B. Functional Keratin Hair Taming System der Marke Global Keratin (1,7% Formaldehyd), Keratin Complex Smoothing Therapy von Coppola Designer Haircare (1,7%), Brazilian Keratin Treatment der Marke Marcia Teixeira (2%) und Açai Professional Smoothing Solution der Marke Brazilian Blowout (9,5%) vom Staat offiziell verboten und vom Markt genommen. Laut dem deutschen Verbraucherschutz-Ministerium von Baden-Württemberg geht von diesen Produkten ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko für die Kundinnen und noch mehr für die Coiffeure aus, da diese den giftigen Dämpfen häufiger ausgesetzt sind.
Fehlende Angaben auf den Produkten
Bei Keratinbehandlungen wird das Produkt mit dem Glätteisen Strähne für Strähne im Haar versiegelt und genau hierbei entstehen die Formaldehyddämpfe. Auf den Verpackungen sucht man daher meist vergeblich nach dem giftigen Inhaltstoff. Die Dämpfe können die Augen, die Haut und die Atemwege reizen und bei regelmässigem oder häufigem Kontakt Allergien auslösen und sogar zu Krebs führen. Ist der Glättungsprozess einmal erfolgt, geht aber vom behandelten Haar keine Gefahr mehr aus. Das Formaldehyd ist dann mit dem Haar verbunden und fixiert. Das chemische Untersuchungsamt Karlsruhe ist aber zum Schluss gelangt, dass nicht das Keratin alleine für die Glättung der Haare verantwortlich sein kann, sondern dass es dazu eben Formaldehyd braucht. Mit anderen Worten: Ohne Formaldehyd oder Formaldehyd freisetzende Chemikalien funktionieren die Produkte gar nicht. Zur Zeit geht es also darum festzustellen, wie hoch der Formaldehydgehalt der in der Schweiz erhältlichen Keratinprodukte ist. Liegt er unter 0,2% sind die Produkte zugelassen, liegt er darüber, nicht. Unsere Anfrage beim Bundesamt für Gesundheit hat ergeben, dass die Labors im Moment daran sind, die Produkte zu prüfen und uns die Ergebnisse mittgeteilt werden. Dies wird aber voraussichtlich noch einige Wochen dauern. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.
Quelle: coiffureSUISSE SHOP 24 /2010, 15.12.2010