NEU: Saldosteuersatz bei 5 Prozent
Mehrwertsteuer-Gesetz
Das neue Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer wurde in der vergangenen Sommersession im Juni 2009 verabschiedet. Es ist nun am 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Neu und sehr erfreulich ist, dass der Saldosteuersatz für Coiffeurgeschäfte von 6 auf 5 Prozent gesenkt wurde!
Aufgrund der von der Eidgenössischen Steuerverwaltung kommunizierten Fristen ergibt sich folgender Zeitplan:
bis 31. Januar 2010
- Überprüfung der Abmeldung bei Unternehmen, die neu nicht mehr steuerpflichtig sind.
bis 31. März 2010
- Überprüfung der Anmeldung bei Unternehmen, die neu steuerpflichtig sind und auf die Befreiung verzichten möchten.
- Überprüfung des Wechsels der Abrechnungsmethode (Saldo – Effektiv)
- Überprüfung des Wechsels der Abrechnungsart (vereinnahmt – vereinbart)