Mehrwertsteuer
Steuersatzerhöhung per 1. Januar 2011
Am 27. September 2009 haben Volk und Stände die Vorlage über die Zusatzfinanzierung der IV angenommen. Die auf sieben Jahre befristete Anhebung der Mehrwertsteuersätze tritt per 1. Januar 2011 in Kraft.
Ab dem 1. Januar 2011 ändern die Steuersätze wie folgt:
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Alter Normalsatz |
Neuer Normalsatz |
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7,6 % |
8,0 % |
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Alter reduzierter Satz |
Neuer reduzierter Satz |
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2,4 % |
2,5 % |
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alter Sondersatz für |
neuer Sondersatz für |
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3,6 % |
3,8 % |
Saldosteuersatz
Die Erhöhung der gesetzlichen Steuersätze bedingt auch eine entsprechende Anpassung des Saldosteuersatzes:
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Alter Saldosteuersatz |
Neuer Saldosteuersatz |
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5,0 % |
5,2 % |
Auch die Steuerlimite für die Anwendung der Saldosteuersatzmethode wird angepasst: Die neue Limite ab 1. Januar 2011 beträgt Fr. 109'000.-- (alte Limite Fr. 100'000.--).
Wahl der Abrechnungsmethode
Bei einer Änderung der Steuersätze gelten die Übergangsbestimmungen sinngemäss (gemäss Artikel 115 Absatz 1 MWSTG). Dies bedeutet, dass per 1. Januar 2011 von den Wahlmöglichkeiten des Gesetzes erneut Gebrauch gemacht werden kann. Auf den 1. Januar 2011 kann somit jede steuerpflichtige Person die Abrechungsmethode neu wählen, auch wenn die Wartefrist (gemäss Artikel 37 Absatz 4 MWSTG) noch nicht abgelaufen ist.